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Sobald aktute Gefahr für ein Menschenleben besteht, gilt es, ohne Verzögerung die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Besonders unmittelbar nach einem Unfall, einem Infarkt oder einer anderen, plötzlich auftretenden Erkrankung ist es wichtig, SOFORT lebensrettende Maßnahmen einzuleiten und gleichzeitig den zentralen Notruf unter Telefon 112 oder die Notrufnummer des nächstgelegenen Krankenhauses zu verständigen.
Geben Sie in diesem Telefonat bitte an:
- Ihren Namen
- die Adresse des Unfallopfers/Erkankten
- eine kurze Schilderung des Vorfalls
- eine kurze Schilderung des Zustands der erkrankten Person
In anderen Fällen informieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder - außerhalb der Sprechstunden - den Ärzte-Notdienst für den Bereich Koblenz unter Telefon (02 61) 4 04 04 44.
Im Todesfall stellt der Arzt dann eine Todesbescheinigung aus, die beim Verstorbenen verbleibt.
Sobald der Tod festgestellt ist, benachrichtigen Sie uns bitte unter einer der nachfolgenden Rufnummern, die immer erreichbar sind:
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Braubach
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(0 26 27) 96 10 - 0
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Lahnstein
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(0 26 21) 4 02 55
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Koblenz
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(02 61) 4 03 09 23
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Im Trauerfall sind wir rund um die Uhr für Sie da, an allen Tagen des Jahres. Ausnahmslos, ganz selbstverständlich und gerne.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kümmern uns um die weiteren Maßnahmen und Formalitäten. E
Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:
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1.
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a)
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Bei verheirateten Personen:
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Heiratsurkunde
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b)
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Bei verwitweten Personen:
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Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
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c)
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Bei geschiedenen Personen:
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Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
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d)
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Bei ledigen Personen:
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Geburtsurkunde
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2.
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Aktuelle Meldebescheinigung
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3.
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Die Todesbescheinigung (die von einem Arzt ausgestellt wurde, der den Tod festgestellt hat)
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Bei Heiratsurkunden, die ab dem 01.01.2009 asugestellt wurden, wird zusätzlich eine Geburtsurkunde benötigt.
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Für die Erledigung der weiteren Formalitäten benötigen wir:
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1.
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Krankenversicherungskarte, ggf. Krankenzusatzversicherungen
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2.
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Letzter Rentenanpassungsbescheid des Postrentendienstes, der Bundesknappschaft oder des Versorgungsamtes
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3.
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Betriebsrenten oder sonstige Zusatzversorgungskassen
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4.
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Versicherungsscheine von Unfall-, Sterbegeld- und Lebensversicherungen
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5.
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Schwerbehindertenausweis (Amt für Soziale Angelegenheiten)
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6.
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Mitgliedsausweise und Mitgliedsbücher von Gewerkschaften, VDK o. ä.
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7.
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Bankverbindung für die zu erwartenden Zahlungen
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Die obigen Informationen haben wir Ihnen auch als Merkblatt zum Download zur Verfügung.
Falls Sie den AcrobatReader noch nicht haben, können Sie ihn hier kostenlos downloaden.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns:
56338 Braubach, Friedrichstraße 15 Telefon (0 26 27) 96 10 - 0, Telefax 96 10 - 20
56076 Koblenz, Bächelstraße 1 Telefon (02 61) 4 03 09 23, Telefax 5 79 39 58
56112 Lahnstein, Knappenweg 20a Telefon (0 26 21) 4 02 55
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